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Terms and Conditions

📜 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AQVION GmbH

 

 

 

§1 Geltungsbereich

 

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der AQVION GmbH, Burgstraße 6, 80331 München (nachfolgend „AQVION“), und ihren Kunden.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt AQVION nicht an, es sei denn, AQVION hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

 

 

§2 Vertragsgegenstand

 

 

(1) AQVION bietet Planung, Beratung, Projektierung, Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von technischen Systemen im Bereich Mikroalgenanlagen, RAS-Fischzucht, Aquaponik- und Hydroponiklösungen sowie Wasseraufbereitungs- und Steuerungssystemen an.

(2) Zusätzlich werden Serviceleistungen wie Wartung, Erweiterung und Optimierung bestehender Systeme angeboten.

 

 

 

§3 Vertragsabschluss

 

 

(1) Angebote von AQVION sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch AQVION oder durch Ausführung der Leistung zustande.

(3) Zeichnungen, Planungsunterlagen, Prototypen, technische Spezifikationen oder Beschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.

 

 

 

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

 

 

(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3) Bei Verzug ist AQVION berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren geltend zu machen.

(4) AQVION behält sich das Recht vor, bei größeren Projekten Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen.

 

 

 

§5 Lieferung, Fristen und Gefahrübergang

 

 

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Pandemie, Materialengpässe) berechtigen AQVION zur angemessenen Verlängerung der Lieferfristen oder zum Rücktritt vom Vertrag.

(3) Die Gefahr geht mit Übergabe an den Kunden oder bei Versendung mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.

 

 

 

§6 Eigentumsvorbehalt

 

 

(1) Gelieferte Anlagen und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der AQVION GmbH.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware weiterzugeben, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, bevor der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.

 

 

 

§7 Mitwirkungspflichten des Kunden

 

 

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Genehmigungen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwand durch unterlassene Mitwirkung berechtigen AQVION zur Anpassung von Fristen und Vergütung.

 

 

 

§8 Gewährleistung

 

 

(1) AQVION gewährleistet, dass die gelieferten Systeme und Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

(2) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.

(4) AQVION hat zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst bei zweimaligem Fehlschlagen ist der Kunde zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

 

 

 

§9 Haftung

 

 

(1) AQVION haftet unbeschränkt nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet AQVION nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder indirekte Schäden, ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

 

 

§10 Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte

 

 

(1) Sämtliche von AQVION erstellten Planungen, Zeichnungen, Konzepte und technische Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von AQVION.

 

 

 

§11 Datenschutz

 

 

(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2) Details zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

 

 

 

§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

 

(1) Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – München.

 

 

AQVION GmbH

Burgstraße 6

80331 München

📧 servus@aqvion.de

🌐 www.aqvion.de

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